Auswahlverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Interesse an einer Unterstützung durch die Hans-Rudolf-Stiftung danke ich Ihnen sehr. Ich darf Ihnen nachfolgend kurz darstellen, nach welchen Kriterien die Hans-Rudolf-Stiftung Stipendien vergibt und wie das Auswahlverfahren abläuft.

Gemäß der Stiftungssatzung, die von dem Ehepaar Gretsch als Stifter verfasst wurde, unterstützt die Hans-Rudolf-Stiftung Studenten der beiden Münchner Universitäten, aber auch anderer Universitäten. Stiftungszweck ist dabei, "bedürftigen, jungen, strebsamen und charakterlich einwandfreien Menschen das Studium zu ermöglichen oder zu erleichtern". Der Stiftungsvorstand setzt in Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht, d. h. der Regierung von Oberbayern, diesen Stiftungszweck so um, dass Stipendien nur nach persönlichen Einzelgesprächen mit den Studenten/innen vergeben werden. So sieht der Stiftungsvorstand es am besten gewährleistet, die Kriterien für die Stipendienvergabe zu überprüfen.

Da seit wenigen Jahren die Bewerbung um eine Förderung durch die Hans-Rudolf-Stiftung in weitaus größerem Umfang durch Studenten und Studentinnen erfolgt, als Mittel zur Verfügung stehen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Hans-Rudolf-Stiftung vordringlich Studenten der Münchner Universitäten unterstützt. Dies wird so ausgelegt, dass ca. 10 % der unterstützen Studenten von anderen Universitäten stammen. Überdies wird die Förderung von Erstsemestern überwiegend nur dann gewährt, wenn sich aus Abiturzeugnis und/oder ähnlichen Unterlagen eine hervorragende Qualifikation für das gewünschte Studium erkennen lässt.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch monatliche Zahlungen an die Studenten/innen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen ist abhängig von den Erträgen, die die Stiftung erzielt. In der Regel versucht der Vorstand, die Zahl der zu fördernden Stipendiaten bei ca. 150 zu belassen, damit die monatlichen Förderbeträge nicht zu gering ausfallen. In der Regel liegen diese monatlichen Beträge zwischen Euro 200,00 bis Euro 350,00. Letzteres eher in Sonderfällen.

Die Vorstellungsgespräche finden im Juli eines jeden Jahres statt. Es geht mehr um ein persönliches Kennenlernen, um die in der Stiftung festgelegten Kriterien nachvollziehen zu können. Für die Vorstellungsgespräche sollten die Bewerber Abiturzeugnis, einen kurzen Lebenslauf, etwaig zwischenzeitlich erreichte Prüfungsergebnisse, Angaben zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, ggf. Fotos etc. in ihrem Account hochladen.

Aufgrund der Gespräche wird nachfolgend durch den Stiftungsvorstand über die Vergabe und die Höhe der Stipendien entschieden. Normalerweise beginnt die Auszahlung der monatlichen Zuwendung im Oktober eines Jahres und läuft bis September des Folgejahres bzw. kürzer, sofern das Studium vorher endet. 

Das sogenannte Bewerbernetz für Neubewerber wird im März eines jeden Jahres eröffnet. Wenn Bewerber ab diesem Zeitpunkt eine E-Mail an die Adresse d.thelemann@rae-miesbach.de senden, erhalten Sie den Link zum Bewerberportal. Im Juni werden im Netz die Termine mitgeteilt, an denen im Juli die Bewerbungsgespräche stattfinden. Die Bewerber, aber auch die Stipendiaten, die sich erneut um ein Stipendium bewerben, können sich für diese Tage die Vorstellungstermine im Netz selbst aussuchen und reservieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Stiftungsvorstand

Dirk Thelemann